Inobhutnahme Hochtaunuskreis (IO)

Die Inobhutnahme Hochtaunuskreis bietet Kindern von der Geburt bis zu einem Alter von 3 Jahren einen Ort, um Ruhe und Geborgenheit in Krisensituationen zu finden.

In der Inobhutnahme werden Neugeborene und Säuglinge bereits nach der Geburt bis zu ihrem vollendeten 4. Lebensjahr aufgenommen, die gemäß § 42 SGB VIII durch das Jugendamt in Obhut genommen worden sind. Die Einrichtung liegt mitten in der Natur im Taunus in der Nähe des Großen Feldbergs und verfügt über zwei liebevoll eingerichtete Kinderzimmer, die je 2 Schlafplätze bieten. Die helle großzügige Wohnküche sowie ein geräumiges Spielzimmer und altersgerecht ausgestattete Bäder befinden sich im Erdgeschoss, des am Hang gelegenen Hauses. Der große Außenbereich mit Spielplatz lädt zum Aufenthalt im Freien ein. 

Die Pädagogik nach Emmi Pikler bildet in unserer Einrichtung eine zentrale Grundlage der Arbeit mit Säuglingen und Kleinkindern. Ihr Ansatz verbindet eine hohe Wertschätzung für die autonome Entwicklung des Kindes mit einer feinfühligen, verlässlichen Beziehungsgestaltung. Ziel ist es, Kindern von Anfang an eine Umgebung zu schaffen, in der sie sich sicher, geborgen und selbstbestimmt entwickeln können. Wir gehen – in Übereinstimmung mit Emmi Pikler – davon aus, dass Kinder aktive, eigenständig lernende Individuen sind, die über innere Motivation, Kompetenzen und Entwicklungskraft verfügen.

Intensive Elternarbeit ist eine weitere Besonderheit, die die Einrichtung anbietet. Eine pädagogische Fachkraft ist ausschließlich für die Belgeitung der Eltern in diesem besonderen Programm zuständig.

Eltern erhalten hier die Möglichkeit über einen festgelegten Zeitraum (ca. 6-8 Wochen) regelmäßige Besuche mit dem Kind abzuhalten. Die Fachkraft beobachtet und gibt Feedback an die Eltern. Es werden verschiedene Kriterien berücksichtigt und in einem abschließenden Bericht dem Jugendamt eine Stellungnahme zur möglichen Perspektive des Kindes zur Verfügung gestellt. Ziel ist es den Verbleib der Kinder in der Inobhutnahme zu verkürzen, in dem fachlich fundiert festgestellt wird, ob eine Rückführung zu den Eltern möglich ist, welche Hilfen es dazu braucht oder ob eine Fremdunterbringung als notwendig erachtet wird. Die Erziehungskompetenz der Eltern kann durch die intensive Begleitung bereits gestärkt werden. 

Die Festlegung, ob Eltern diese Form der erweiterten Elternarbeit durchlaufen, trifft das Jugendamt gemeinsam mit den Eltern und der Einrichtung und erteilt anschließend der Einrichtung den Auftrag. Der Schutzaspekt für die Kinder hat hierbei selbstverständlich immer die höchste Priorität.

Inhaltsübersicht